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   OLG Bamberg, 21.05.2008 - 3 U 197/07   

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https://dejure.org/2008,43674
OLG Bamberg, 21.05.2008 - 3 U 197/07 (https://dejure.org/2008,43674)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.05.2008 - 3 U 197/07 (https://dejure.org/2008,43674)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 3 U 197/07 (https://dejure.org/2008,43674)
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  • BGH, 29.06.1981 - II ZR 165/80

    Anspruch des ausscheidenden Gesellschafters auf Herausgabe der der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.05.2008 - 3 U 197/07
    Der BGH hat nur ausnahmsweise ein "vorläufiges" Zurückbehaltungsrecht der Gesellschaft gegenüber einen Herausgabeanspruch des ausscheidenden Gesellschafters angenommen, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine noch zu erstellende Abschichtungsbilanz zu einem Ausgleichsanspruch gegen den Gesellschafter führt ( BGH NJW 81, 2802) oder Verbindlichkeiten des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft bestehen ( BGH NJW 98, 1551, 1552).
  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 98/96

    Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.05.2008 - 3 U 197/07
    Der BGH hat nur ausnahmsweise ein "vorläufiges" Zurückbehaltungsrecht der Gesellschaft gegenüber einen Herausgabeanspruch des ausscheidenden Gesellschafters angenommen, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine noch zu erstellende Abschichtungsbilanz zu einem Ausgleichsanspruch gegen den Gesellschafter führt ( BGH NJW 81, 2802) oder Verbindlichkeiten des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft bestehen ( BGH NJW 98, 1551, 1552).
  • BGH, 21.04.1986 - II ZR 198/85

    Pfändung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.05.2008 - 3 U 197/07
    Ob dies den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an eine ordnungsgemäße Zustellung genügt (vgl. insb. BGHZ 97, 392 ), kann offen bleiben.
  • BGH, 16.05.1988 - II ZR 375/87

    Pfändung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.05.2008 - 3 U 197/07
    Die Sachlage ist hier eine andere als im Fall des BGH NJW 1989, 458 ff., [BGH 16.05.1988 - II ZR 375/87] weil die Abtretung der Pfändung zeitlich nicht vorgeht.
  • OLG Köln, 25.05.1993 - 24 U 216/91

    Fortsetzung eines Pfändungspfandrechts an einem Abfindungsanspruch; Bedeutsamkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.05.2008 - 3 U 197/07
    Auch in diesem Fall würde die Bank den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nur belastet mit dem Pfändungspfandrecht erwerben (ebenso wohl OLG Köln NJW-RR 1994, 1517 [OLG Köln 25.05.1993 - 24 U 216/91]).
  • BGH, 28.02.1975 - V ZR 146/73

    Unbestimmter Bezug einer Grundschuld auf zu pfändende Rückübertragungsansprüche -

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.05.2008 - 3 U 197/07
    Nach ständiger Rechtsprechung muss ein Pfändungsbeschluss die gepfändete Forderung und ihren Rechtsgrund so genau bezeichnen, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein soll ( BGH NJW 1975, 980, 981 [BGH 28.02.1975 - V ZR 146/73] m.w.Nachw.).
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